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  • Je nach Versicherungsgesellschaft kann bei unterjährger Zahlweise ein Ratenzahlungszuschlag anfallen. Bei Umstellung der Zahlart auf Abbuchung wird Ihnen i.d.R. vom Versicherer noch ein entsprechendes SEPA-Lastschriftmandat zugesandt. Bitte lassen Sie dieses dann ausgefüllt und unterschrieben dem Versicherer wieder zukommen.
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